Achtet auf die Roki Sonderregelung bzgl. "Keine Grundgebühr bis zu 24 Monate"!

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JR__
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Achtet auf die Roki Sonderregelung bzgl. "Keine Grundgebühr bis zu 24 Monate"!

Beitrag von JR__ » 31 Aug 2017, 16:32

Hallo Nachbarn.

Heute hat mich das Willkommensschreiben der DG mit meinen Vertragsdaten erreicht. Mir ist aufgefallen, dass darin immer noch auf die maximale Zeit von bis zu 12 Monaten Grundgebührverzicht hingewiesen wird. Dabei gilt für Roki die offizielle Info, dass die Grundgebühr definitiv bis zum Ende des Altvertrags ausgesetzt wird (also max. 24 Monate - Nachricht dazu: viewtopic.php?p=1261#p1261 ). Die Hotliner wissen natürlich immer noch nichts davon, und baten mich die Info per EMail weiterzuleiten.

Bei mir geht es lediglich um 1 1/2 Monate. Da ich die Bestätigung im Frühjahr 2016 von Herrn Ubachs eingeholt hatte, ergibt sich u.U. daraus ein Sonderkündigungsrecht...

Also achtet darauf, falls Ihr ebenfalls einen Vertrag mit NetCologne oder eine Vertragsumstellung mit einer Laufzeit von 24 Monaten bei der Telekom abgeschlossen habt. Hier sollte man jetzt mit der Anschlussaktivierung diesen Punkt klären :!: :!: :!:

Gruß
Jürgen

JR__
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Re: Achtet auf die Roki Sonderregelung bzgl. "Keine Grundgebühr bis zu 24 Monate"!

Beitrag von JR__ » 19 Okt 2017, 09:33

So, nachdem die Info von der DG kam zu wann die Rufnummer portiert wird, bin ich der Hotline nochmal auf die Füße gestiegen. Nach einer Woche hat es endlich geklappt: Meine komplette NetCologne Restvertragslaufzeit wurde bei der Aussetzung der Grundgebühr berücksichtigt :) :!:
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Exil-Kölner
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Re: Achtet auf die Roki Sonderregelung bzgl. "Keine Grundgebühr bis zu 24 Monate"!

Beitrag von Exil-Kölner » 27 Okt 2017, 10:58

Glückwunsch .. ich habe mich heute mal gekümmert da wir in RoKi Vanikum ja auch vor der Aktivierung stehen.
ich habe auf 500 MBit/s angehoben und auf meine Vertragslaufzeit mit Netcologne bis 03/19 verwiesen. Die Dame an der Hotline wusste natürlich nichts. Also habe ich Hernn Urbachs abgerufen .. und erreicht. Er wies mich darauf hin, dass diese Regelung nur für Verträge aus dem "Nachgang zur Nachfragebündelung" gälten. Mein gegenargumet ist, das ich als Kunde der ersten Stunde doch nicht schlechter gestellt werden könne da ich von Anfang an von einem produkt überzeugt war.
Herr Ubachs will dies nun prüfen, ich bat um eine kulante Prüfung des Vorgang. Wir reden von 5 Monaten ... mal schauen was sich da tut.
Wenn nicht ist es auch nicht schlimm, ich wusste ja was ich da tue ;) Dem Image der DG würde es sicher gut stehen ...

Ich werde berichten .. hat ja noch Zeit ...

JR__
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Re: Achtet auf die Roki Sonderregelung bzgl. "Keine Grundgebühr bis zu 24 Monate"!

Beitrag von JR__ » 27 Okt 2017, 15:38

Exil-Kölner hat geschrieben:
27 Okt 2017, 10:58
Mein gegenargumet ist, das ich als Kunde der ersten Stunde doch nicht schlechter gestellt werden könne da ich von Anfang an von einem produkt überzeugt war.
Herr Ubachs will dies nun prüfen, ich bat um eine kulante Prüfung des Vorgang.
Hi. Ich denke Ihr habt beide aneinander vorbeigeredet. Das Angebot von Ubachs vom 22.04.2016 galt auch für Kunden, die bereits Ihren DG Vertrag abgeschlossen haben. Ich hatte meinen Vertrag bereits am 7.1. 2016 abgeschlossen, bevor die Nachfragebündelung für Frixheim überhaupt gestartet wurde!

Allerdings hast Du mit Dein Update auf 500MBit einen neuen Vertrag abgeschlossen - in dem Fall kann die DG diese Kulanz ablehnen. Schließlich befinden wir uns seit über einen Jahr nicht mehr in der Nachfragebündelung.

Gruß
Jürgen

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Re: Achtet auf die Roki Sonderregelung bzgl. "Keine Grundgebühr bis zu 24 Monate"!

Beitrag von Exil-Kölner » 07 Nov 2017, 18:47

Ich habe meinen Vertrag seit Abschluss schon 3 mal geändert ... und die Glasfaser liegt immer noch nicht im Haus.
Meines Wissen nach kann ich wechseln wie ich lustig bin solange der Anschluss nicht geschaltet ist .. dann erst bin ich im voll im Vertrag.

Die Hotline ist leider bei mir zu dämlich .. ich habe nun 4 Tickets eröffnet wegen der Laufzeit, von herrn Urbachs natürlich auch nichts mehr gehört.
Aus dem Screenshot kann ich leider nicht ersehen das die freie Laufzeit nun länger als 12 Monate ist.

Vielleicht kann mir jemand einen Scan oder ein Foto (gerne mit geschwärtzen persönlichen Daten) zur Verfügung stellen.
Bei mir geht es auch um etwa 3, 4 Monate ... ich würde es auch finanziell überleben wenn ich dann 2 Verträge an der Backe habe .. würde das aber gerne vermeiden.

JR__
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Re: Achtet auf die Roki Sonderregelung bzgl. "Keine Grundgebühr bis zu 24 Monate"!

Beitrag von JR__ » 08 Nov 2017, 07:23

Hi.

Ob sich Werbeversprechen und Vertragsänderung vor Aktivierung gegenseitig ausschließen können, kann ich nicht sagen. Ich würde es für nachvollziehbar halten, wenn die Werbeversprechen 1 Jahr nach Vertragsabschluss bei Änderung des Tarifs durch den Kunden gestrichen werden.
Exil-Kölner hat geschrieben:
07 Nov 2017, 18:47
Aus dem Screenshot kann ich leider nicht ersehen das die freie Laufzeit nun länger als 12 Monate ist.

Vielleicht kann mir jemand einen Scan oder ein Foto (gerne mit geschwärtzen persönlichen Daten) zur Verfügung stellen.
Bei mir geht es auch um etwa 3, 4 Monate ... ich würde es auch finanziell überleben wenn ich dann 2 Verträge an der Backe habe .. würde das aber gerne vermeiden.
Das verstehe ich nicht ganz. Von welchen Screenshot sprichst Du? Meinen Screenshot oben von meiner DG Kundenseite? Da steht eigentlich alles drin. In der Zeile "Gutschrift DGBasis bis Rufnummerübernahme" ist am 10.08.2017 gestartet, und verfällt am 30.09.2018. Das steht auch soweit im neuen Kundenportal (Siehe neuen Screenshot).

Gruß Jürgen
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